Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Career Pioneer GmbH & Co. KG, Luisenstr. 24, 65185 Wiesbaden (nachfolgend „CP“) und Kunden, die bei CP Stellenanzeigen beauftragen, Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen erwerben, Dienstleistungen im Bereich Personalberatung, -beschaffung und -vermittlung oder Employer Branding in Anspruch nehmen, oder sonstige, für Arbeitgeber bestimmte Leistungen bei CP beauftragen (nachfolgend „Auftrag“). Kunden können Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute im Sinne des § 1 HGB sowie juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts sein.
1.2. CP betreibt unter anderem eigene, branchenspezifische Stellenmärkte in Print- oder Onlinemedien und vermarktet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Stellenmärkte und sonstige Angebote in Print- und Onlinemedien Dritter. Diese Dritten werden nachfolgend „Partner“ genannt.
1.3. Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn CP ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss; Leistungsumfang
2.1. Der Auftrag eines Kunden stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar, dass CP annehmen oder ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn CP dem Kunden eine Auftragsbestätigung oder Rechnung übermittelt, spätestens aber mit dem Beginn der Ausführung des Auftrages durch CP.
2.2. Der von CP im Rahmen eines Auftrags zu erbringende Leistungsumfang richtet sich nach der Vereinbarung im Einzelfall bzw. nach dem vom Kunden im Rahmen der Auftragserteilung gewählten Leistungspaket.
2.3. Ansprüche des Kunden aus dem Auftrag sind nicht auf Dritte übertragbar und nicht abtretbar; Leistungen können nur zu kundeneigenen Zwecken genutzt werden.
2.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung durch CP erforderlichen oder zweckmäßigen Informationen, Daten und Unterlagen bereitzustellen und sonstige erforderliche oder zweckmäßige Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Solange der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen und seitens CP tritt kein Verzug ein. Entsteht CP durch diese Verzögerungen ein Mehraufwand, ist dieser nach den üblichen Stundensätzen zusätzlich zu vergüten.
2.5. Konkurrenzschutz wird dem Kunden durch CP nicht gewährt.
3. Kontingentverträge
3.1. Ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Kunden und CP eine bestimmte Anzahl gleicher Leistungen, die jeweils nach Abruf durch den Kunden erbracht werden („Kontingent“), insbesondere ein Kontingent für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 3.
3.2. Leistungen sind durch CP nach Abruf unter Berücksichtigung der aktuellen Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erbringen. Ein Anspruch auf sofortige oder kurzfristige Leistungserbringung besteht nicht.
3.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Nutzung des Kontingents ausschließlich durch den Kunden selbst und ausschließlich zu eigenen Zwecken des Kunden gestattet. Das Kontingent ist weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragbar oder für oder durch Dritte nutzbar.
3.4. Das Kontingent ist innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss durch den Kunden aufzubrauchen. Anschließend besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung des verbleibenden Kontingents.
3.5. Die anteilige Erstattung eines nicht genutzten oder nicht mehr benötigten Teils des Kontingents ist ausgeschlossen.
4. Preise; Zahlung
4.1. Die Vergütung für die von CP zu erbringende Leistung bestimmt sich nach den konkreten Vereinbarungen zwischen den Parteien im Einzelfall. Sofern der Kunde den Auftrag über ein Internetangebot von CP übermittelt, gelten die im Rahmen des Bestellprozesses angegebenen Preise für Einzelaufträge oder für den Erwerb von Kontingenten.
4.2. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sich aus dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
4.3. Sofern keine andere Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung auf Rechnung. CP ist zur Rechnungstellung unmittelbar nach Vertragsschluss berechtigt. Die Übermittlung von Rechnungen ist CP auch per E-Mail gestattet. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4. CP ist berechtigt, Vorleistung des Kunden zu verlangen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist CP berechtigt, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden im Hinblick auf die Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
5. Stellenanzeigen
5.1. Umfasst der Auftrag die Veröffentlichung von Stellenanzeigen des Kunden in Print- und/oder Online-Stellenmärkten (nachfolgend zusammenfassend „Stellenmärkte“), so gelten ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 5.
5.2. In diesem Fall stellt CP dem Kunden Anzeigenplätze für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in den von CP betriebenen Stellenmärkten oder von CP vermarkteten Stellenmärkten in Medien seiner Partner zur Verfügung. Die Stellenanzeigen werden dort im Auftrag des Kunden veröffentlicht.
5.3. Weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Stellenanzeige richten sich nach den Vereinbarungen im Einzelfall. Weitere Leistungen können, sofern vereinbart, beispielsweise die Ausspielung der Stellenanzeige in Newslettern und Social Media-Angeboten von CP oder seiner Partner oder sonstiger Dritter sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit einer Stellenanzeige im Rahmen der Stellenmärkte sein.
5.4. Stellenanzeigen und zugehörige Leistungen (Social Media Post, etc.) werden in der jeweils von CP vorgegebenen, standardisierten Form veröffentlicht („Templates“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. CP behält sich vor, die Templates und ihre Ausspielung im Rahmen der Stellenmärkte (einschließlich der Kategorisierung und Rubrizierung) zu jeder Zeit und nach eigenem Ermessen anzupassen, insbesondere um die Ausgestaltung der Stellenmärkte zeitgemäßer zu gestalten, an technische Entwicklungen anzupassen oder die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.
5.5. Die Inhalte der Stellenanzeigen sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden selbst über ein standardisiertes Eingabeformular im Rahmen eines Internetangebots der CP zu hinterlegen.
5.6. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, darf im Rahmen einer einzelnen Stellenanzeige lediglich für eine einzelne, mit einer Person zu besetzenden Position des Kunden geworben werden.
5.7. Als Stellenzeige dürfen nur Inhalte veröffentlicht werden, die Recruiting-Zwecken dienen. Die Veröffentlichung von sachfremden Inhalten, insbesondere von Gewinnspielen oder von reiner Werbung ohne Recruiting-Bezug, ist unzulässig. Unzulässig ist auch die Veröffentlichung von Inhalten, die Recruiting-Zwecken Dritter dienen, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.
5.8. CP ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern oder einzustellen, wenn sich herausstellt, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte den Anforderungen von Ziffer 5.6 oder Ziffer 5.7 nicht genügen oder gegen die vorliegenden AGB oder sonstige Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und CP verstoßen.
6. Bewerberdatenbanken
6.1. Umfasst der Auftrag des Kunden den Zugang zu einer der branchenspezifischen Datenbanken von CP, in der Profile von an Jobangeboten interessierten Kandidatinnen und Kandidaten hinterlegt sind (nachfolgend „Bewerberdatenbank“), so gelten ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 6.
6.2. Der Zugang zur Bewerberdatenbank ist zeitlich entsprechend der jeweiligen Vereinbarung begrenzt. Der Kunde erhält nur während dieses Zeitraum Zugang zur Bewerberdatenbank in der jeweils aktuellen Fassung; nach Ablauf besteht keine Möglichkeit mehr, auf die Profile in der Datenbank zuzugreifen oder die Datenbank in sonstiger Weise zu nutzen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, in der Datenbank enthaltene Kandidatinnen und Kandidaten ausschließlich zu eigenen Recruiting-Zwecken und nur bei ernsthaftem Interesse zu kontaktieren. Die Nutzung der Bewerberdatenbank für andere, sachfremde Zwecke, die Kontaktierung von Kandidatinnen und Kandidaten für Dritte und die Weitergabe von über die Bewerberdatenbank erlangten Kontaktdaten an Dritte ist ausdrücklich untersagt. CP behält sich vor, den Zugang zur Bewerberdatenbank im Falle einer missbräuchlichen Nutzung jederzeit vollständig zu sperren; weitere Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6.4. Sofern die Bewerberdatenbank eine unmittelbare Kommunikation zwischen dem Kunden und Kandidatinnen und Kandidaten ermöglicht, hat der Kunde sicherzustellen, dass seine Kommunikation allen gesetzlichen Anforderungen genügt und er gesetzliche Begründungs- und sonstige Pflichten erfüllt. Die Ziffern 5.6 bis 5.8 gelten entsprechend für den Zugriff und die Kommunikation des Kunden über die Bewerberdatenbank.
7. Veranstaltungen
7.1. Umfasst der Auftrag des Kunden die Teilnahme an Recruiting-, Networking- und sonstige Veranstaltungen der CP (nachfolgend zusammenfassend „Veranstaltungen“), so gelten ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 7.
7.2. Die CP ist berechtigt, die Veranstaltungen örtlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen, wenn berechtigte Gründe (wirtschaftlicher, organisatorischer oder sonstiger Natur) hierfür vorliegen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Durchführung der Veranstaltung aufgrund von behördlichen oder gesetzlichen Einschränkungen (z.B. im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie) am geplanten Tag oder am geplanten Ort nicht oder nicht in der geplanten Form möglich ist. Über jede Veränderung wird der Kunde frühestmöglich informiert. Im Falle einer örtlichen und/oder zeitlichen Verlegung ist der Kunde berechtigt, von einer Beteiligung an der Veranstaltung abzusehen, wenn ihm eine Teilnahme aufgrund der Verlegung nicht mehr zumutbar ist. Sieht der Kunde entsprechend von der Teilnahme ab oder wird die Veranstaltung vollständig durch CP abgesagt, wird dem Kunden die auf die Veranstaltungsteilnahme entfallende Vergütung erstattet, soweit Leistungen durch die CP nicht bereits erbracht wurden. Im Falle einer Verlegung oder Absage sind Ansprüche des Kunden auf Ersatz bereits getätigter Aufwendungen oder auf Ersatz eines sonstigen Schadens ausgeschlossen.
7.3. Umfassen die vom Kunden gewählten Leistungen einen Informations- oder Ausstellungsstand (nachfolgend „Stand“) am Veranstaltungsort, erfolgt die Standzuteilung unter Berücksichtigung der Nachfrage, der zur Verfügung stehenden Ausstellungsfläche, der technischen Anforderungen und der konzeptionellen Belange durch CP. Platzierungswünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Standplatzierung kurzfristig zu ändern, sofern dringende Gründe dies erforderlich machen.
7.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Standfläche unmöbliert und ohne jede Ausstattung zur Verfügung gestellt. Aufbauten und Mobiliar des Kunden sowie Einrichtungen, Exponate, Werbeträger, etc. auf der Standfläche sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den auf der Standfläche errichteten Stand, hat die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben sicherzustellen und, sofern und soweit erforderlich, behördliche Genehmigungen selbst einzuholen.
7.5. Der Stand und sonstige vereinbarten Aktionen und Leistungen am Veranstaltungsort dürfen nur zu kundeneigenen Zwecken, insbesondere für eigene Recrutingmaßnahmen des Kunden sowie zur Bewerbung des Kunden als Arbeitgeber genutzt werden. Die Nutzung der Standfläche oder sonstiger Leistungen zu sachfremden Zwecken oder zu Zwecken Dritter ist nicht gestattet.
7.6. Sofern CP zusätzlich zu den vorliegenden AGB veranstaltungsspezifische Geschäftsbedingungen verwendet, gelten diese vorrangig vor den vorliegenden AGB.
8. Employer Branding
8.1. Umfasst der Auftrag des Kunden Leistungen im Bereich Employer Branding (z.B. Beratungsleistungen, Strategieentwicklung, Content-Erstellung, Maßnahmen zur Strategieumsetzung, etc.), so gelten ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 8.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungserbringung durch CP mit geeigneten Ansprechpartnern eng zu begleiten und für einen regelmäßigen Austausch im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stehen.
8.3. Die Erstellung von Content durch CP (z.B. Anzeigen / Advertorials, Werbematerialien, Videos, Podcasts) und Maßnahmen zur Umsetzung der Employer Branding-Strategie (z.B. Publikation von Content in Angeboten von CP oder Dritten) sind vom Auftrag und der vereinbarten Vergütung nur erfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart war. Andernfalls ist hierfür eine gesonderte Beauftragung und Vergütung erforderlich. Sofern Content auch in Medien und sonstigen Angeboten Dritter veröffentlicht werden soll, kann hierfür eine gesonderte Beauftragung dieser Dritten durch den Kunden erforderlich sein.
8.4. CP räumt dem Kunden an dem von CP erstellten Content Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie dies jeweils zur zwischen den Parteien vereinbarten Nutzung / Strategieumsetzung erforderlich ist.
8.5. Die Veröffentlichung des Contents und sonstige Maßnahmen zur Umsetzung einer Employer Branding-Strategie erfolgt durch CP im Auftrag des Kunden. Es obliegt dem Kunden, vor Freigabe zur Veröffentlichung zu prüfen, ob alle im Rahmen der Content-Erstellung durch CP erstellten und sonstige zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte sämtliche rechtlichen / gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (einschließlich auf den Kunden anwendbare Pflichtangaben enthalten). CP ist zu einer Prüfung nicht verpflichtet.
9. Urheber- und sonstige Schutzrechte; Rechtmäßigkeit von Inhalten
9.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle an CP (gleich auf welchem Wege) übermittelten Inhalte (Texte, Grafiken, Logos/Marken, Schriften, Bilder, Videos, etc.), welche zur Nutzung im Rahmen der Leistungserbringung durch CP bestimmt sind, frei von Rechten Dritter sind und garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte zu deren Übermittlung an und Nutzung durch CP sowie die Dienstleister und Partner von CP verfügt. Dies gilt insbesondere auch für die vom Kunden übermittelten Inhalte von Stellenanzeigen und sonstigen Anzeigen. Auf eventuell erforderliche Urheberrechts- sowie sonstige Schutzrechtsvermerke weist der Kunde CP bei Übermittlung hin.
9.2. Der Kunde berechtigt CP, sämtliche übermittelten Inhalte im Rahmen der Vertragserfüllung zu nutzen, insbesondere zur Vertragserfüllung in Print- und/oder Online-Medien zu veröffentlichen. CP ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auch auf Dritte, insbesondere auf Partner und Dienstleister zu übertragen, welche von CP in die Vertragserfüllung eingebunden sind.
9.3. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere von Stellenanzeigen und sonstigen Anzeigen) allen wettbewerbs-, presse-, datenschutzrechtlichen sowie sonstigen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen genügen, nicht gegen die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.
9.4. Der Kunde stellt CP sowie die Dienstleister und Partner von CP auf erstes Anfordern von sämtlichen Schäden frei, die wegen Nichtbeachtung der Regelungen in Ziffer 9.1 bis 9.3 entstehen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
9.5. CP ist berechtigt, das Logo des Kunden zu Referenzzwecken zu nutzen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung jederzeit für die Zukunft widersprechen.
9.6. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den Leistungsergebnissen von CP und den von CP bereitgestellten Unterlagen und Informationen verbleiben ausschließlich bei CP bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Übertragung von Rechten an den Kunden erfolgt nicht, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart oder ist für bestimmte Konstellationen in diesen AGB geregelt.
10. Erreichbarkeit; Zugangsdaten
10.1. CP wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb von Online-Stellenmärkten und sonstigen, über das Internet zugänglich gemachten Leistungen sicherzustellen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Betriebsunterbrechungen kommt.
10.2. Zugänge zu Online-Angeboten der CP werden dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, personenbezogen für jeweils einen Nutzer eingeräumt. Der Kunde stellt sicher, dass er die für den Zugang genutzt Zugangsdaten, insbesondere auch Passwörter, sicher verwahrt und vor dem Zugriff Dritter angemessen schützt. Die Weiterhabe von Zugangsdaten an Dritte, insbesondere um Dritten die Nutzung der Angebote der CP zu ermöglichen, ist untersagt. CP behält sich vor, technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten und Zugängen festzustellen. CP behält sich zudem vor, im Falle einer missbräuchlichen Nutzung Zugänge des Kunden unverzüglich zu sperren und den Kunden auf Ersatz des aufgrund der missbräuchlichen Nutzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen.
11. Gewährleistung; Verjährung
11.1. Der Kunde hat die Leistungen von CP unverzüglich nach Leistungserbringung zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, gilt die Leistung als mangelfrei erbracht.
11.2. Liegt nur eine unwesentliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unwesentliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistung vor, stellt dies keinen Mangel dar.
11.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet CP lediglich die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten Erfolgs, die Erreichung der vom Kunden mit dem Auftrag verfolgten Ziele oder der mit dem Auftrag verbundenen Erwartungen, insbesondere betreffend den Erfolg von Stellenanzeigen (z.B. hinsichtlich Reichweite, Stellenbesetzung) oder von Employer Branding-Kampagnen.
11.4. Sofern in Vermarktungsunterlagen von CP oder im Auftrag bestimmte Reichweiten genannt werden (Anzahl von Empfängern von Newslettern, Auflagenhöhen, Follower von Social Media-Profilen, Veranstaltungsbesucher etc.), ist hierunter das durchschnittliche, maximale Reichweitenpotential zu verstehen. Es handelt sich nicht um eine Zusicherung oder Garantie, dass eine entsprechende Reichweite tatsächlich auch erreicht wird. Abweichungen stellen entsprechend keinen Mangel dar, der zu Gewährleistungsansprüchen des Kunden führt.
11.5. Liegt ein Mangel vor, ist CP zunächst berechtigt, diesen durch Nacherfüllung zu beseitigen. Nur wenn dies zweimalig scheitert, kann der Kunde eventuell bestehende, gesetzliche Minderungs- oder Rücktrittansprüche geltend machen.
11.6. Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis vom Mangel erlangt oder bei üblicher Sorgfalt hätte erlangen müssen.
12. Haftung von CP
12.1. CP haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Ersatz des dem Kunden entstandenen Schadens.
12.2. Über Ziffer 12.1 hinaus haftet CP nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Im Übrigen ist eine Haftung von CP ausgeschlossen.
12.3. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 12.1 und 12.2 ausgenommen bleiben Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit basieren oder sofern sich eine Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. CP ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedienen und die vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
13.2. CP ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auf anderen Unternehmen der dfv Mediengruppe, d.h. der Deutscher Fachverlag GmbH sowie auf mit dieser im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen zu übertragen. Im Übrigen bedarf eine Übertragung der Zustimmung beider Parteien.
13.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
13.4. Der Vertrag und sein Zustandekommen unterliegen, wie die gesamte Rechtbeziehung zwischen den Parteien, ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.
13.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden, Deutschland.
Stand: 10.02.2023